Nicht nur als Unternehmer kommen Sie mit Steuern und dem Finanzamt in Berührung. Die meisten Privatpersonen sind ebenfalls dazu verpflichtet Steuererklärungen abzugeben. Gerne finden wir mit Ihnen gemeinsam heraus, ob Sie von der gesetzlichen Abgabepflicht betroffen sind und erstellen gegebenfalls Ihre Steuererklärungen.
PRIVATBEREICH
Steuerliche Beratung von Unternehmen
Wir unterstützen Sie weiterhin in allen steuerlichen Belangen, die über Ihr Unternehmen hinausgehen. Erfolgreiche selbständige oder freiberuflicher Unternehmer, sollten ebenfalls ihre persönliche finanzielle und steuerliche Situation stets im Fokus behalten.
Wir prüfen fortlaufend, ob Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlungen noch zu Ihrem Einkommen passen, sodass Sie zum einen kein Geld verschenken und zum anderen Ihnen am Ende des Jahres keine unerwarteten Nachzahlungen drohen.
Steuerliche Beratung von Arbeitnehmern und Ruheständlern
Selbstverständlich unterstützen wir auch Ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeiter bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Einkommensteuererklärungen, sondern umfasst beispielsweise auch Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuererklärungen.
Rechtsbehelfsverfahren
Entscheidet das Finanzamt fälschlicherweise zu Ihren Ungunsten, unterstützen wir Sie in allen nötigen Instanzen und führen Rechtsbehelfsverfahren im Zweifel bis vor die Finanzgerichte für Sie durch. Unterstützt werden wir hierbei von unserem langjährigen Kollegen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Herrn Roy Felgner.