… ist es unerlässlich, sowohl ein Unternehmenstestament (Unternehmensnachfolge) aufzustellen, als auch für den privaten Bereich ein professionelles individuell ausgestaltetes persönliches Testament zu errichten.
VERMÖGENSNACHFOLGE
Für eine erfolgreiche abgesicherte Zukunft
Wir unterstützen Sie in enger Zusammenarbeit mit Fachanwälten und Notaren bei der Aufstellung Ihrer letztwilligen Verfügungen.
In der Lebenspraxis hat es sich herausgestellt, dass die üblicherweise mit der Testamentsvollstreckung bedachten überlebenden Ehepartner häufig mit der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers überfordert sind, sei es schlicht aus gesundheitlichen oder fachlichen Gründen oder auch aufgrund der persönlichen emotionalen Nähe zum Erblasser.
Um Sie und Ihre Erben bei der Durchführung und Umsetzung Ihres letzten Willens bestmöglich unterstützen zu können, hat sich unser Geschäftsführer, Herr Dipl.-Volkswirt Ramon-Stefan Schmidt zum Testamentsvollstrecker fortbilden und von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensnachfolge (AGT e.V.) zertifizieren lassen.